Osteopathie

Behandlungskosten

Erwachsene und Schulkinder ab 7 Jahren:

  • Die Erstbehandlung für Erwachsene und Schulkinder ab 7 Jahren kostet 110 € (60 Min.)
  • Folgebehandlung (Untersuchung sowie osteopathische Behandlung) 100 € (45-60 Min.)

Säuglinge und Kinder bis einschließlich 6 Jahre:

  • Die Erstbehandlung für Säuglinge und Kinder bis einschließlich 6 Jahre kostet 90 € (ca. 45 Min.)
  • Folgebehandlung (Untersuchung sowie osteopathische Behandlung) 85 € (ca. 45 Min.)

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Akuttermine sind bis zu 24 Stunden vorher möglich.

Die Osteopathie als Leistung ist rezeptfrei. Da ich im Besitz der Heilpraktikererlaubnis bin, benötige ich kein Rezept dafür. Ich erfülle die Kriterien, die für eine Kostenerstattung notwendig sind.

Die physiotherapeutischen Behandlungen werden nach Absprache je nach Rezept mit/ohne Rezept schriftlich vereinbart.

Privat versichert oder Zusatzversicherung: Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse, da die Versicherungsleistungen individuell sind. Dies gilt für Leistungen der Osteopathie wie auch der Physiotherapie.

Für die gesetzlichen Krankenkassen: Falls Sie eine Bezuschussung seitens der Krankenkasse wünschen, klären Sie dies bitte vor der Behandlung.

Eine Änderung der Rechnung im Nachhinein ist nicht möglich.

Ich empfehle, die individuelle Erstattungshöhe vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse anzufragen. Unter folgendem Link (OSTEOKOMPASS.de) erhalten Sie auch hierzu erforderliche Informationen.

Einige Krankenkassen wünschen sich die schriftliche Empfehlung eines Arztes. Diese kann der Arzt auf einem Privatrezept ausstellen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass einige Versicherungen / Krankenkassen / Beihilfestellen die Beträge nicht oder nur teilweise erstatten, ein sich ggf. ergebender Differenzbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen.

Der Anspruch des Therapeuten ist unabhängig von der Erstattung durch Dritte. Der Rechnungsbetrag ist direkt nach der Behandlung oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung in vollständiger Höhe zu entrichten.

Terminvereinbarung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine werden mit einer Gebühr von 50 € in Rechnung gestellt (§ 615 BGB). Absagen sind telefonisch – auch auf dem Anrufbeantworter – und per Mail möglich.

Bei verspätetem Erscheinen wird der Termin in voller Höhe berechnet.